Wir bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung für eine begrenzte Zeit von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen die Möglichkeit, in einer ihnen geeigneten und beschützten Umgebung einen Urlaub zu nehmen und vorübergehend ein Zuhause zu finden.
 
Leider erhalten Angehörige und Familien von Behinderten Kindern in der Regel nicht genügend Hilfe im alltäglichen Leben. Sie sind besonderen Belastungen und Schwierigkeiten in der häuslichen Betreuung ausgesetzt. Gerade hier ist es besonders wichtig, sich eine Auszeit zu nehmen, sich zu erholen und für den Alltag neue Kraft zu schöpfen.
· wenn Sie Unterstützung und Entlastung benötigen
· wenn Sie einmal in den Urlaub fahren
· wenn die nicht behinderten Geschwister einmal mehr Aufmerksamkeit brauchen
· wenn Sie eine Kur machen müssen
· wenn Sie ins Krankenhaus müssen
· wenn Sie und Ihr Kind neue Erfahrungen sammeln und neue Perspektiven entwickeln wollen
 
Was bedeutet das für mein Kind?
Für behinderte Kinder und Jugendliche kann ein solcher Aufenthalt eine wichtige und bereichernde Erfahrung bedeuten.
Sie können
· andere Kinder und eine neue Umgebung kennen lernen
· neue Erfahrungen in einer Gruppe Gleichgesinnter sammeln
· ein Stück Selbständigkeit erlernen
· einfach Ferien machen
 
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für den Aufenthalt können von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Dies kann die Pflegekasse bei Vorliegen einer Pflegestufe, die Krankenkasse oder der Landschaftsverband sein. Der Landschaftsverband nimmt Ergänzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe vor.
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung zu Kostenübernahme behilflich. Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns. Wir sind für Sie da!


Kurzzeitpflege für behinderte Kinder möglich

BmGBerlin (kobinet) Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel leider nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden. Die reformierte Pflegeversicherung bietet hier nun neue Möglichkeiten.

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass mit der Pflegereform zum 1. Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt wurde. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen. Beispiesweise in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.

Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.550 Euro jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.550 Euro jährlich genutzt werden.

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